
Der Kreis begründet seine Einstufung des Betriebes als Gewerbe damit, dass die Lagerfläche für das Holz zu groß ist, sie dominiert die Fläche optisch und funktional. Es scheint sich um ein Dauer- statt um ein Zwischenlager zu handeln, die langfristige Lagerung steht ohne Bezug zur Bewirtschaftung. Dadurch ist von einer gewerblichen Struktur mit regelmäßigem LKW-Verkehr, Holzumschlag, Sortierung, Maschinenbetrieb und Verkauf auszugehen.
In der Folge verschwinden die um die Halle entlang eines Feldwegs gelagerten Stämme. Die Holzverarbeitung und die Lagerung des geschnittenen Brennholz gehen jedoch außerhalb der Halle weiter.
Aber ab jetzt gelten andere Regeln für Bauanträge. Da nach BauGesetzbuch § 35, Absatz 1 nun so genannte „öffentliche Belange“ beeinträchtigt sind, muss die Öffentlichkeit nun einbezogen werden. Dies geschieht 2024 und 2025 in verschiedenen Gremien der Gemeinde Modautal.
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