Der Ortsbeirat bezieht Stellung

Aus dem erst Ende März 2026 vorliegenden Protokoll der Ortsbeiratssitzung von Donnerstag, 5. Februar 2026, geht klar hervor: Der Ortsbeirat Neunkirchen lehnt einen angebotsbezogenen Bebauungsplan kategorisch ab. Vielmehr spricht sich das Gremium unmissverständlich für eine Rückkehr zum ursprünglich vom Bürgermeister vorgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus.

„Zwingende Bindung an den Vorhabenträger: Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (vB-Plan) ist nach § 12 BauGB untrennbar mit einem konkreten Vorhabenträger und einem Durchführungsvertrag verbunden. Nur dieses Instrument garantiert, dass das Baurecht nicht „am Grundstück klebt“ und bei einem etwaigen Verkauf als allgemeiner „Türöffner“ für beliebige gewerbliche Nachfolgenutzungen dient. Wir fordern eine Planung, die ausschließlich auf das
derzeitige Vorhaben und den aktuellen Inhaber begrenzt ist.“

Verlust der Steuerungshoheit befürchtet

Neben einem Verlust der Steuerungshoheit für Gemeinde und Ortsbeirat, die mit einem angebotsbezogenen Bebauungsplan verbunden wäre, verweist das Gremium auch auf die Planung in der Nachbarkommune Fischbachtal. Da ich bisher nicht darauf eingegangen bin, hier eine kurze Zusammenfassung. In Fischbachtal wird nur 2,5 Kilometer Luftlinie von Walter Nicklas‘ Halle derzeit ebenfalls eine Halle für einen holzverarbeitenden Betrieb geplant. Ebenfalls vom Plaungsbüro IP-Konzept, federführend: Dirk Helfrich. Im Gegensatz zu Neunkirchen sieht die Planung dort aber ganz anders aus. Es wird ausrücklich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan genutzt, um die Interessen der Gemeinde Fischbachtal – und seiner Bürger – rechtssicher zu schützen. Wieso geschieht dies nicht auch in Neunkirchen?

Keine Ausweitung in den Außenbereich

Der Ortsbeirat verweist in seiner Ablehnung des angebotsbezogenen Plans auf die Petition und den darin zumAusdruck gebrachten Bürgerwillen, das Gebiet zu seiner ursprünglichen Bestimmung als Außenbereich zurückzuführen.
Das Gremium geht aber noch weiter und verweist auf Sitzungsprotokolle des Ortsbeirats aus den Jahren 2006/2007. Schon damals lehnten die gewählten Bürgervertreter eine Ausweitung in den Außenbereich stets ab:

„Die damalige Errichtung der Halle wurde nur unter dem Aspekt der „Privilegierung“ geduldet, die nun – wie befürchtet – als Basis für eine gewerbliche Legalisierung genutzt wird.“

Störungen in der Vergangenheit

Des weiteren weist der Ortsbeirat darauf hin, dass der Betrieb in der Vergangenheit keinesfalls störungsfrei gearbeitet hat. Als Beleg wird ein Schreiben an den Kreisausschuss aus dem Jahr 2014 angeführt, in dem auf einen Kettensägeneinsatz von 7.30 – 17 Uhr verwiesen wird. Lämrbelästigung durch den holzverarbeitenden Betrieb ist damit bereits seit über 10 Jahren dokumentiert.

Auch das Vorkommen des Rotmilans im Plangebiet erfordert eine wesentlich detailiertere Prüfung als bisher im Vorentwurf vorgesehen. Auch auf Grund der Nähe zum FFH-Gebiet und einer geplanten Neuversiegelung von über 5000 Quadratmetern fordert der Ortsbeirat eine „vollumfängliche Verträglichkeitsprüfung“.

Immissionsschutz zum Wohngebiet

Die geplante Festsetzung als Dorfgebiet (MD) in nur 30 m Entfernung zum Allgemeinen Wohngebiet (WA) schwächt den Schutzanspruch der Anwohner unzulässig ab. Daher fordert der Ortsbeirat den Erhalt des vollen Schutzstatus der angrenzenden Wohnbebauung.

Als Fazit fordert der Ortsbeirat Neunkirchen die

„Rückkehr zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Inhaberbindung und Durchführungsvertrag als die absolute Grundvoraussetzung, um Rechtssicherheit und Kontrolle für die Bürger zu gewährleisten.“

Zitate aus dem Protokoll der Ortsbeiratssitzung vom 5. Februar 2026, https://epaper.wittich.de/frontend/mvc/catalog/by-name/2070/2070_7_2026 Seite 7/8.